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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22   

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OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22 (https://dejure.org/2023,36718)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 (https://dejure.org/2023,36718)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - 2 K 9/22 (https://dejure.org/2023,36718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    DüngeRZusV ST 2023, BMEL-7-20201103-SF
    Landwirtschaftsrecht - Normenkontrollantrag gegen die Landesdüngeverordnung LSA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landesdüngeverordnung (DüngeRZusVO) LSA; Nitrat; Düngebeschränkung; Grundwasser; Normenkontrollantrag gegen die Landesdüngeverordnung LSA

  • rechtsportal.de

    Landesdüngeverordnung (DüngeRZusVO) LSA; Nitrat; Düngebeschränkung; Grundwasser; Normenkontrollantrag gegen die Landesdüngeverordnung LSA

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 31.01.2022 - 13a NE 21.2474

    Vorläufig Beschränkungen des Düngemitteleinsatzes in sog. roten und gelben

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22
    Darin weist das BMEL auf Folgendes hin: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 31. Januar 2022 (Az.: 13a NE 21.2474) die Auffassung vertreten, dass hinsichtlich der in § 5 Abs. 1 DÜV vorgenommenen Streichung der Ausnahmen vom generellen Verbot der Ausbringung von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln auf gefrorenem Boden eine den Anforderungen des § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 UVPG genügende Öffentlichkeitsbeteiligung nicht stattgefunden haben dürfte.

    Dies habe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 13. Januar 2022 (- 13a NE 21.2474 - juris Rn. 32 bis 34) klargestellt.

    Sie hätten entgegen der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 13. Januar 2022 (- 13a NE 21.2474 - juris Rn. 35 bis 39) auch nicht nur eine Teilunwirksamkeit zur Folge.

    Aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 2022 - 13a NE 21.2474 - (juris Rn. 52) ergebe sich nichts Anderes.

    Die Möglichkeit einer solchen Nachholung habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 31. Januar 2022 (13a NE 21.2474, juris Rn. 60) bejaht.

    Derselben Auffassung ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a NE 21.2474 - juris Rn. 29 bis 40).

    Es mag zutreffen, dass die Gefahr einer Schadverdichtung beim Befahren gefrorenen Bodens geringer ist als beim Befahren nicht gefrorenen Bodens (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a NE 21.2474 - juris Rn. 33, Ergänzungsvermerk des BMEL vom 24. April 2020, S. 3 [GA, S. 664]).

    ?) Die Einschätzung, dass es sich bei der AVV GeA 2022 nicht um eine Verwaltungsvorschrift mit Außenwirkung handelt, wird auch in der bisher zu dieser Frage mit Bezug auf die AVV GeA 2020 veröffentlichten Rechtsprechung vertreten (BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a NE 21.2474 - juris Rn. 52).

    Bei Normenkontrollanträgen gegen die Ausweisung von Nitratgebieten und eutrophierten Gebieten nach § 13a Abs. 1 Satz 1 DÜV ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 15. Juli 2021 - 2 R 32/21 - juris Rn. 53) und anderer Obergerichte (BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a NE 21.2474 - juris Rn. 62; VGH BW, Beschluss vom 30. März 2023 - 13 S 3646/21 - juris Rn. 6) die Empfehlung in Nr. 29.2 i.V.m. Nr. 9.8 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 entsprechend heranzuziehen (NVwZ-Beilage 2013, 57; auch abgedruckt in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, Anhang zu § 164).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2023 - 13 S 3646/21

    Bekanntmachung einer Landesverordnung zur Ausweisung von Nitratgebieten und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22
    Es ist aber davon auszugehen, dass bei der dann erforderlichen neuen Gebietsausweisung eine erneute differenzierte Befassung mit diesen Anforderungen stattfindet und dabei die Möglichkeit besteht, dass diese den Antragstellern zum Vorteil gereicht (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. Februar 2023 - 13 S 3646/21 - juris Rn. 23).

    ?) Dieser Zweck besteht in der Ausfüllung des administrativen Vereinfachungsspielraums, dessen sich der Verordnungsgeber im Rahmen des § 13a Abs. 1 DÜV dadurch bedient hat, dass er nach Satz 1 die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete vorschreibt, aber die Vorgehensweise bei dieser Ausweisung nicht selbst regelt, sondern nach Satz 2 einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift vorbehält (vgl. zur Rechtsfigur des administrativen Vereinfachungsspielraums: BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - 7 CN 1.11 - juris Rn. 22; VGH BW, Urteil vom 9. Februar 2023 - 13 S 3646/21 - juris Rn. 38).

    Dies gilt auch für den in § 13a Abs. 1 Satz 1 DÜV enthaltenen Begriff des Gebiets (andere Auffassung: VGH BW, Urteil vom 9. Februar 2023 - 13 S 3646/21 - juris Rn. 38 bis 40).

    Bei Normenkontrollanträgen gegen die Ausweisung von Nitratgebieten und eutrophierten Gebieten nach § 13a Abs. 1 Satz 1 DÜV ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 15. Juli 2021 - 2 R 32/21 - juris Rn. 53) und anderer Obergerichte (BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a NE 21.2474 - juris Rn. 62; VGH BW, Beschluss vom 30. März 2023 - 13 S 3646/21 - juris Rn. 6) die Empfehlung in Nr. 29.2 i.V.m. Nr. 9.8 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 entsprechend heranzuziehen (NVwZ-Beilage 2013, 57; auch abgedruckt in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, Anhang zu § 164).

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22
    Die AVV GeA erfülle sämtliche Kriterien, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Oktober 1998 (8 C 16/96 - juris Rn. 17) für das Vorliegen einer normkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift aufgestellt habe.

    Normkonkretisierend sind Verwaltungsvorschriften, die die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns sicherstellen sollen, der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe dienen und nach Durchführung eines umfangreichen Beteiligungsverfahrens erlassen wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 8 C 16/96 - juris Rn. 17).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2021 - 2 R 32/21

    Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten durch landesrechtliche Verordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22
    Im Gegensatz zur LDÜV 2021, bei der die Gebietsausweisung in unzulässiger Weise mittels einer digitalen Karte erfolgte (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Juli 2021 - 2 R 32/21 - juris), sind in der LDÜV 2023 alle betroffenen Feldblöcke in der Anlage aufgelistet.

    Bei Normenkontrollanträgen gegen die Ausweisung von Nitratgebieten und eutrophierten Gebieten nach § 13a Abs. 1 Satz 1 DÜV ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 15. Juli 2021 - 2 R 32/21 - juris Rn. 53) und anderer Obergerichte (BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 13a NE 21.2474 - juris Rn. 62; VGH BW, Beschluss vom 30. März 2023 - 13 S 3646/21 - juris Rn. 6) die Empfehlung in Nr. 29.2 i.V.m. Nr. 9.8 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 entsprechend heranzuziehen (NVwZ-Beilage 2013, 57; auch abgedruckt in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, Anhang zu § 164).

  • BVerwG, 28.12.2000 - 4 BN 32.00

    Zweijahresfrist des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO zur Stellung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22
    Denn eine Rechtsbehelfsbelehrung (§ 58 VwGO) ist für den Beginn des Laufs der Antragsfrist für einen Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht erforderlich (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2000, - 4 BN 32.00 - juris, Rn 3).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22
    Bei solchen Normen ist die verwaltungsgerichtliche Kontrolle auf den Teil des Normgefüges beschränkt, auf den sich die geltend gemachte Rechtsverletzung bezieht, wobei diese Beschränkung zur Folge hat, dass ein dennoch auf den gesamten Normbestand zielender Normenkontrollantrag jedenfalls insoweit unzulässig ist, als er den Antragsteller nicht berührende Normteile erfasst, die schon aufgrund vorläufiger Prüfung offensichtlich und damit auch für den Antragsteller erkennbar unter Berücksichtigung der Ziele des Normgebers eigenständig lebensfähig und damit abtrennbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 CN 6.04 - juris Rn. 15; Panzer, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, 43. Ergänzungslieferung, § 47 Rn. 53; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 200; Schenke, in: Kopp/Schenke, a. a. O., § 47 Rn. 51).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 CN 1.11

    Normenkontrolle; Beschwer; Grundwasser; Trinkwasservorkommen; Wasserschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22
    ?) Dieser Zweck besteht in der Ausfüllung des administrativen Vereinfachungsspielraums, dessen sich der Verordnungsgeber im Rahmen des § 13a Abs. 1 DÜV dadurch bedient hat, dass er nach Satz 1 die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete vorschreibt, aber die Vorgehensweise bei dieser Ausweisung nicht selbst regelt, sondern nach Satz 2 einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift vorbehält (vgl. zur Rechtsfigur des administrativen Vereinfachungsspielraums: BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - 7 CN 1.11 - juris Rn. 22; VGH BW, Urteil vom 9. Februar 2023 - 13 S 3646/21 - juris Rn. 38).
  • EuGH, 28.02.2012 - C-41/11

    Inter-Environnement Wallonie und Terre wallonne - Umweltschutz - Richtlinie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 28. Februar 2012, Rs. C-41/11, Rn. 63) seien Umweltschutzregelungen aus Gründen des effektiven Umweltschutzes sogar bei einer zwar erforderlichen, aber vollständig unterbliebenen SUP aufrechtzuerhalten.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2021 - 2 K 224/20

    Düngelandesverordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22
    Soweit diese Auffassung nicht geteilt wird, fehlt es hierfür an einer Begründung (OVG MV, Urteil vom 11. August/21. Oktober 2021 - 2 K 224/20 - NordÖR 2020, 90 bis 93).
  • VGH Hessen, 26.05.2020 - 9 C 2796/16

    Wasserrechts

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 9/22
    Aus dem von den Antragstellern angeführten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Mai 2020 (9 C 2796/16.N, juris Rn. 117) ergebe sich nichts Anderes.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 138/19

    Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 2 K 61/20

    Landwirtschaftsrecht - Normenkontrollantrag gegen die Landesdüngeverordnung

    cc) Die Frage, ob und inwieweit der für die LDÜV 2023 maßgeblichen AVV GeA 2022 verbindliche Außenwirkung zukommt (vgl. dazu Urteil des Senats vom 26. Oktober 2023 - 2 K 9/22 - juris), kann der Senat im vorliegenden Verfahren offenlassen.
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